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·7 min Lesezeit·LegacyShield Team

Steuerlicher Wohnsitz und digitales Erbe: Die Falle, die Expats in Deutschland übersehen

Wo du zum Zeitpunkt deines Todes steuerlich ansässig bist, entscheidet über die Erbschaftsteuer deiner Familie — auch auf Kryptowährungen, Auslandsdepots und digitale Unternehmen. Für Expats in Deutschland kann das doppelte Besteuerung bedeuten.

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Die Rechnung, die niemand kommen sah

Ein britischer Software-Architekt lebt seit neun Jahren in München. Er hat ein Depot bei der Comdirect, ein Kryptoportfolio im Wert von 180.000 Euro, eine kleine GmbH, die er für sein Freelance-Geschäft gegründet hat, und eine Eigentumswohnung in London.

Dann stirbt er plötzlich.

Deutschland gilt er als steuerlichen Wohnsitz. Das Finanzamt beansprucht die gesamte weltweite Vermögensmasse — inklusive des Londoner Appartements und der britischen Depotkonten. Gleichzeitig beansprucht der britische HMRC Steuerrechte auf britische Vermögenswerte. Zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich besteht kein Erbschaftsteuerabkommen.

Seine Familie zahlt Erbschaftsteuer in zwei Ländern auf dieselben Vermögenswerte.

Dies passiert jedes Jahr Tausenden von Expats in Deutschland — und digitale Vermögenswerte machen die Situation erheblich komplizierter.

Deutsches Erbrecht und Erbschaftsteuer: Was Expats wissen müssen

Das deutsche Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) besteuert den Nachlass aller Personen, die zum Zeitpunkt des Todes ihren steuerlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten — unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Als in Deutschland ansässiger Expat unterliegt dein weltweites Vermögen der deutschen Erbschaftsteuer.

Die Steuersätze sind staffelgestaffelt:

  • Ehepartner und Kinder: 7–30 % (je nach Nachlasskategorie und Wert)
  • Enkel: 7–30 %
  • Geschwister und weiter entfernte Verwandte: 15–43 %
  • Fremde Dritte: 30–50 %

Freibeträge bestehen, sind aber begrenzt:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro (je Kind)
  • Enkel: 200.000 Euro (je Enkel)

Für Expats mit digitalen Vermögenswerten, ausländischen Depots und unternehmerischen Beteiligungen kann selbst nach Abzug der Freibeträge eine erhebliche Steuerlast verbleiben.

Das Problem mit digitalen Vermögenswerten beim Finanzamt

Das Finanzamt hat bei klassischen Vermögenswerten klare Grundsätze: Ein Haus steht, wo es steht. Ein Konto ist dort, wo die Bank ihren Sitz hat. Aber digitale Vermögenswerte?

  • Kryptowährungen haben keinen gesetzlichen Standort. Das Bundeszentralamt für Steuern behandelt Krypto als Wirtschaftsgüter — bei einem in Deutschland ansässigen Verstorbenen werden sie als Teil des weltweiten Nachlasses besteuert. Gleichzeitig kann das Land, in dem die Börse registriert ist, ebenfalls Steuerrechte geltend machen.
  • Ausländische Depots (Interactive Brokers in den USA, eToro in Zypern) werden von Deutschland als Teil des deutschen Nachlasses behandelt. Aber das Herkunftsland der Einrichtung kann einen eigenen Anspruch stellen.
  • Digitale Unternehmen, die in Irland oder Malta eingetragen sind, aber von einem deutschen Steueransässigen geführt werden: Deutschland beansprucht die Unternehmenswerte als Teil des deutschen Nachlasses. Eine irische Ltd. schützt nicht automatisch vor der deutschen Erbschaftsteuer.
  • NFTs und tokenisierte Vermögenswerte fallen in keinerlei bestehendes Abkommensrahmenwerk. Das BMF hat noch keine abschließenden Regelungen erlassen — was für Erben erhebliche Rechtsunsicherheit bedeutet.

Das Doppelbesteuerungsproblem: Wann Deutschland keinen Schutz bietet

Deutschland hat Erbschaftsteuerabkommen geschlossen mit: Frankreich, Schweden, Dänemark, der Schweiz, Griechenland und den USA. Aber nicht mit dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Österreich (dieses Abkommen ist ausgelaufen), Spanien, Italien oder den meisten osteuropäischen Ländern.

Das bedeutet: Wer als Brite, Niederländer, Ire oder Australier in Deutschland lebt und stirbt, riskiert, dass seine Erben in zwei Ländern Erbschaftsteuer zahlen — ohne Schutzmechanismus.

Für digitale Vermögenswerte ist dies besonders riskant. Ein Kryptoportfolio im Wert von 200.000 Euro kann effektiv in zwei Ländern besteuert werden, die beide behaupten, das Recht dazu zu haben.

Der Nachlassfall, der alles verändert

Beispiel: Eine Niederländerin lebt seit acht Jahren in Berlin, arbeitet als UX-Designerin. Sie hat eine Bitcoin-Wallet (95.000 Euro), ein niederländisches Aktiendepot (60.000 Euro) und ist Gesellschafterin einer niederländischen BV, die ihr Freiberuflergehalt abwickelt.

Sie stirbt ohne Testament.

Deutschland greift als Land des steuerlichen Wohnsitzes auf die gesamte weltweite Vermögensmasse zu. Die Niederlande beanspruchen Erbschaftsteuerrechte auf die dort verwalteten Vermögenswerte. Es besteht kein Erbschaftsteuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland.

Ihre Familie sieht sich mit einem Finanzamt in Berlin und dem niederländischen Belastingdienst konfrontiert — gleichzeitig. Beide wollen Geld. Beide haben rechtliche Argumente. Die Krypto? Ihr "Standort" wird von beiden Behörden beansprucht.

Was du jetzt tun musst

1. Kläre deinen steuerlichen Wohnsitz und dein Domizil Im deutschen Recht ist der steuerliche Wohnsitz der entscheidende Anknüpfungspunkt. In anderen Rechtsordnungen (besonders im britischen Recht) gibt es zusätzlich den Begriff des "Domizils", der auch nach Jahren im Ausland noch im Herkunftsland liegen kann. Ein grenzüberschreitend tätiger Steuerberater kann diesen Status für dich klären.

2. Erstelle ein vollständiges Vermögensverzeichnis deiner digitalen Aktiva Krypto, Auslandsdepots, digitale Unternehmen, SaaS-Produkte, Domain-Portfolios, NFTs — alles. Für jeden Posten: aktueller Wert, steuerliche Einordnung, zuständiges Finanzamt, und Zugangsdaten für deine Erben.

3. Prüfe, ob ein Erbschaftsteuerabkommen für deine Situation gilt Falls nicht, ist Doppelbesteuerung ein reales Risiko. Bespreche mit einem Fachberater, ob eine Holdingstruktur, eine Familienstiftung oder spezifische Nachlassplanung sinnvoll ist.

4. Erstelle oder aktualisiere dein Testament nach deutschem Recht Unter der EU-Erbrechtsverordnung (Brüssel IV) gilt für in Deutschland wohnhafte Personen grundsätzlich deutsches Erbrecht — sofern nicht ausdrücklich eine andere Wahl getroffen wurde. Ein deutsches Testament, das digitale Vermögenswerte explizit adressiert und einen Testamentsvollstrecker benennt, ist unverzichtbar.

5. Informiere deine Familie Wenn dein Partner oder deine Kinder nicht wissen, was du an digitalen Vermögenswerten besitzt, können sie es nicht anmelden, nicht bewerten und nicht die richtige Erbschaftsteuer berechnen. Ein gesichertes Dokument mit vollständiger Auflistung ist kein Luxus — es ist Pflicht.

Das Finanzamt wartet nicht

Die Erbschaftsteuererklärung muss in Deutschland innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls eingereicht werden. Für komplexe internationale Nachlässe mit digitalen Komponenten ist diese Frist kaum einzuhalten.

Jeder Tag, den du mit der Planung wartest, ist ein Tag, an dem deine Erben schutzloser sind.

Du hast hart gearbeitet, um dieses Vermögen aufzubauen. Sorge dafür, dass es auch wirklich bei deinen Nächsten ankommt.

Beginne heute mit deiner digitalen Nachlassplanung — denn das Finanzamt wird alles beanspruchen, was du nicht geschützt hast.

§ Custody begins

Place your documents in custody — free.

Zero-knowledge encryption, designated heirs, EU-only infrastructure.

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