Bankgeheimnis nach dem Tod: Warum Ihre Familie von Schweizer Konten ausgesperrt wird
Das Schweizer Bankgeheimnis schützt Ihre Konten zu Lebzeiten — doch nach Ihrem Tod kann es Ihre Erben monatelang ausschließen. Was Expats über Schweizer Erbrecht und den Zugang zu Bankkonten wissen müssen.
Die Antwort, die niemand hören möchte
Ihre Mutter lebte seit dreißig Jahren in Basel. Deutsch-Schweizer Grenzpendlerin, dann Wahlschweizerin. Nach ihrem Tod fahren Sie als ihr einziger Sohn nach Basel, um den Nachlass zu regeln.
Sie kennen die Bank — es war immer dieselbe Kantonalbank. Sie gehen hinein, erklären die Situation, legen Personalausweis und deutsche Sterbeurkunde vor. Die Mitarbeiterin ist verständnisvoll. Aber die Antwort ist klar: Ohne ein Schweizer Erbenschein oder eine Erbbescheinigung kann sie Ihnen keine Auskunft über Konten geben. Nicht über Beträge. Nicht einmal über die Existenz.
Sie brauchen ein Schweizer Erbdokument. Das dauert. Wochen, vielleicht Monate. Bis dahin sind die Konten gesperrt.
Willkommen im Schweizer Nachlassrecht.
Das Bankgeheimnis überlebt seinen Inhaber
Das Schweizer Bankgeheimnis (Bankgeheimnis) existiert seit 1934. Zwar hat der internationale Druck — vor allem durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) im Steuerbereich — dazu geführt, dass verstecktes Auslandsvermögen kaum noch möglich ist. Doch für Erben wirkt das Bankgeheimnis nach wie vor als ernsthaftes Hindernis.
Schweizer Banken behandeln potenzielle Erben als Dritte — solange diese nicht beweisen können, wer sie sind und welche Rechte sie haben. Bis dahin bestätigt eine Schweizer Bank weder die Existenz eines Kontos noch dessen Saldo.
Das ist kein böser Wille. Es ist Verfahren. Aber Verfahren, wenn man trauert und gleichzeitig Unterlagen in mehreren Ländern koordiniert, fühlt sich wie eine Betonwand an.
Was das Schweizer Recht tatsächlich fordert
Das Schweizer Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Nach einem Todesfall läuft folgendes ab:
1. Die zuständige Kantonalbehörde eröffnet den Nachlass Das Zivilstandsamt des Kantons, in dem die verstorbene Person gewohnt hat, informiert die zuständigen Stellen. Es beginnt ein formelles Inventarverfahren — aber Banken werden nicht automatisch benachrichtigt.
2. Erben benötigen einen Erbschein oder eine Erbbescheinigung Für den Zugang zu Bankkonten brauchen Sie ein offizielles Erbdokument. Der vollständige Erbschein oder die vereinfachte Erbbescheinigung weist Ihre Erbberechtigung nach.
Dafür benötigen Sie:
- Die Sterbeurkunde (mit beglaubigter Übersetzung, falls nicht auf Deutsch/Französisch/Italienisch)
- Nachweis Ihrer Verwandtschaft
- Unterlagen zu einem eventuellen Testament
- In vielen Fällen: persönliche Anwesenheit bei der kantonalen Behörde
Für Erben in Deutschland bedeutet das: internationale Koordination, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und in aller Regel die Einschaltung eines Schweizer Notars oder Anwalts.
3. Das Verfahren dauert Wochen bis Monate Schweizer Verwaltungsverfahren sind gründlich und sorgfältig. Sie sind auch langsam. Während das Verfahren läuft, sind die Konten eingefroren.
Das deutsch-schweizerische Erbschaftsabkommen — und seine Grenzen
Deutschland und die Schweiz haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das auch Erbschaften regelt. Es soll verhindern, dass dasselbe Vermögen in beiden Ländern mit Erbschaftssteuer belastet wird. In der Praxis funktioniert das — aber nur, wenn die Erbschaft korrekt und rechtzeitig gemeldet wird.
Was viele nicht wissen: Die EU-Erbrechtsverordnung (Brüssel IV) gilt nicht in der Schweiz. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Das bedeutet, die automatischen Kollisionsregeln, die in der EU bestimmen, welches Erbrecht anwendbar ist, greifen hier nicht. Stattdessen kommt es auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person an — und das war in der Schweiz.
Folge: Auf das Schweizer Vermögen Ihrer in der Schweiz lebenden Mutter gilt im Zweifel Schweizer Recht — auch wenn sie Deutsche Staatsbürgerin war, auch wenn alle Erben in Deutschland wohnen.
Das hat praktische Konsequenzen:
- Der Schweizer Pflichtteil (Pflichtteilsrecht) schreibt bestimmte Mindestanteile für Ehegatten und Nachkommen vor — mit anderen Quoten als im deutschen Recht
- Ein in Deutschland errichtetes Testament wird in der Schweiz nicht automatisch anerkannt
- Das Nachlassgericht (Nachlassgericht bzw. kantonale Erbschaftsbehörde) hat möglicherweise andere Anforderungen als das deutsche Pendant
Das digitale Schloss
Ihr Schweizer Konto existiert nicht nur in einer Bankfiliale. Es lebt in einer App auf Ihrem Smartphone, hinter einem Passwort, das Sie nie weitergegeben haben, gesichert mit Zwei-Faktor-Authentifizierung über eine SIM-Karte, die nach Ihrem Tod deaktiviert wird.
Ihre Erben können sich nicht einloggen. Sie können keine Kontoauszüge einsehen. Sie wissen nicht, ob das Guthaben CHF 8.000 oder CHF 800.000 beträgt.
Ohne Erbbescheinigung gibt die Bank keine Auskunft. Für die Erbbescheinigung muss der Nachlass aber zuerst ermittelt werden — was wiederum Bankzugang voraussetzt. Dieser Zirkel ist kein Einzelfall. Er ist das normale Ergebnis fehlender Vorbereitung.
Ruhende Konten: Das stille Risiko
Die Schweiz hat eine bekannte Geschichte mit ruhenden Bankkonten. Milliarden Franken lagen nach dem Zweiten Weltkrieg unberührt, weil die rechtmäßigen Erben ermordet oder vertrieben worden waren. Ein Gesetz von 1995 verpflichtet Schweizer Banken, nach zehn Jahren Inaktivität aktiv nach Erben zu suchen. Nach fünfzig Jahren fallen die Mittel an den jeweiligen Kanton.
Das Muster wiederholt sich: Ein Expat stirbt. Seine Kinder in München wissen nichts von dem Wertpapierdepot in Zürich — eröffnet vor zwanzig Jahren, unter einem Kontonamen, der nicht sofort auffällt, nie erwähnt im Alltag. Das Konto wird ruhend. Niemand erbt es.
Das ist keine Tragödie aus vergangenen Zeiten. Das passiert heute.
Drei Schritte, die den Unterschied machen
1. Erstellen Sie eine Liste Ihrer Schweizer Finanzkonten. Girokonten, Depots, Vorsorgegelder (zweite Säule Pensionskasse und dritte Säule Säule 3a), Lebensversicherungen. Bewahren Sie diese Liste so auf, dass Ihre Familie sie nach Ihrem Tod tatsächlich findet — nicht in der gesicherten Nachrichtenbox der Bank.
2. Lassen Sie ein Testament in der Schweiz registrieren. Ein eigenhändig geschriebenes, datiertes und unterzeichnetes Testament ist nach Schweizer Recht gültig. Ein notariell hinterlegtes Testament gibt Ihren Erben einen viel klareren Ausgangspunkt. Ein Schweizer Notar kann Sie dabei begleiten.
3. Gehen Sie davon aus, dass Ihr deutsches Testament allein nicht ausreicht. Wer Vermögen in Deutschland und der Schweiz hat, braucht koordinierte Rechtsberatung — von Beratern, die beide Systeme kennen. Ein in Frankfurt errichtetes Testament schützt nicht automatisch Ihr Guthaben in Basel oder Zürich.
Ihre Familie verdient Antworten, keine Mauern
Das Schweizer Bankgeheimnis hat seinen Sinn. Es schützt legitime Privatsphäre. Aber wenn Sie nicht mehr da sind, schützt es nicht Sie — es schützt sich selbst. Und Ihre Erben stehen vor verschlossenen Türen, mit Unterlagen in zwei Sprachen, behördlichen Fristen und einer Trauer, die sie eigentlich ausfüllen sollte.
Ihre Schweizer Konten können das Wertvollste sein, was Sie hinterlassen. Oder das Unzugänglichste. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Vorbereitung.
Beginnen Sie jetzt mit Ihrer digitalen Nachlassplanung — denn die Familien, die das erlebt haben, wünschten sich, dass jemand sie früher darauf hingewiesen hätte.
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