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·7 Min. Lesezeit·LegacyShield Team

Digitale Assets im Erbrecht: Was Testamentsvollstrecker wirklich erleben

Ein Nachlass ist schon ohne digitale Konten kompliziert genug. Mit Krypto, Cloud-Abonnements und Dutzenden Online-Accounts wird er zur jahrelangen Tortur. Was Testamentsvollstrecker bei der Abwicklung digitaler Nachlässe in Europa wirklich durchmachen.

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Die erste Woche als Testamentsvollstrecker

Thomas hatte zugestimmt, Testamentsvollstrecker für seinen verstorbenen Bruder zu sein, ohne zu wissen, was das im digitalen Zeitalter wirklich bedeutet. Sein Bruder war mit 53 Jahren plötzlich an einem Herzinfarkt gestorben. Es gab ein Testament, eine Wohnung in München, ein Depot bei der DKB und zwei Girokonten.

Dann begann die digitale Abwicklung.

Ein Netflix-Abo. Drei Spotify-Konten. Ein PayPal-Konto mit 340 Euro Guthaben. Ein Account bei Coinbase mit Bitcoin im Wert von rund 8.700 Euro — von dem niemand in der Familie gewusst hatte. Eine Domain, die sich jährlich automatisch verlängerte. Ein Google Drive-Konto voller Geschäftsdokumente aus zehn Jahren. Und eine Gmail-Adresse, die als Wiederherstellungskontakt für fast alle anderen Konten hinterlegt war.

Thomas hat 16 Monate gebraucht, um alles abzuwickeln. Er hat einen Anwalt beauftragt, der noch nie mit digitalem Nachlass zu tun gehabt hatte. Er hat Schreiben an amerikanische Tech-Konzerne auf Englisch verfasst. Er hat überlegt, ob ein Gericht ihn zwingen könnte, Coinbase zur Herausgabe zu bewegen.

Das ist die Realität der digitalen Nachlassabwicklung in Deutschland.

Warum digitale Assets den Nachlass komplizieren

Das deutsche Erbrecht ist im BGB geregelt und gehört zu den ausgefeiltesten der Welt. Dennoch dauert selbst eine unkomplizierte Nachlassabwicklung in der Praxis sechs bis zwölf Monate. Der Erbschein — das amtliche Zeugnis über das Erbrecht — muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Erst dann hat der Testamentsvollstrecker die rechtliche Handhabe gegenüber Banken, Behörden und Institutionen.

Digitale Assets warten nicht auf den Erbschein.

Abonnements laufen weiter. Adobe, Amazon Prime, Microsoft 365, Apple — alle diese Dienste buchen automatisch von der hinterlegten Zahlungsmethode ab. Weiß niemand vom Konto, fließt weiter Geld ab. Familien entdecken das manchmal erst nach Monaten, wenn die Kontoauszüge des Verstorbenen geprüft werden.

Plattformen sind auf das Erbrecht nicht eingestellt. Die meisten großen Plattformen sind amerikanische Unternehmen, die US-amerikanisches Vertragsrecht anwenden. Ein Account ist ein vertragliches Nutzungsrecht, kein Eigentum — und Nutzungsrechte erlöschen mit dem Tod. Der Erbschein, den ein deutsches Nachlassgericht ausstellt, verpflichtet ein in Californien ansässiges Tech-Unternehmen zu nichts.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12. Juli 2018 (III ZR 183/17) entschieden, dass Erben grundsätzlich Zugang zu den digitalen Accounts des Verstorbenen haben — konkret zu einem Facebook-Konto. Das Urteil ist wegweisend, aber seine praktische Durchsetzung gegenüber US-Plattformen bleibt schwierig. Meta hat das Urteil formell anerkannt — doch die Praxis zeigt: Plattformen können Anfragen verzögern, auf interne Richtlinien verweisen oder Zugänge ohne Erklärung verweigern.

Kryptowährungen in Eigenverwahrung können für immer verloren gehen. Krypto auf einer deutschen oder europäischen Börse wie Bison, Bitpanda oder Kraken ist noch halbwegs zugänglich: Mit Sterbeurkunde und Erbschein lässt sich ein Herausgabeverfahren einleiten. Krypto auf einem Hardware-Wallet — gesichert durch eine Seed-Phrase, die der Verstorbene nie weitergegeben hat — ist möglicherweise dauerhaft verloren. Kein Gericht der Welt kann eine verlorene Seed-Phrase wiederherstellen.

E-Mail-Konten sind der Generalschlüssel. Wer Zugang zur primären E-Mail-Adresse hat, kann über Passwort-Reset die meisten anderen Konten entsperren. Google gibt Erben keinen Zugang zur Gmail-Inbox ohne gerichtliche Anordnung — es sei denn, der Verstorbene hatte vorher einen Inaktiv-Account-Manager eingerichtet.

Der europäische Flickenteppich

Wer als Expat in mehreren europäischen Ländern Vermögen hatte oder als Ausländer in Deutschland gestorben ist, sieht sich mit einem weiteren Problem konfrontiert: verschiedenen Erbrechtsordnungen, die nicht aufeinander abgestimmt sind.

Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 hat das grenzüberschreitende Erbrecht für traditionelle Vermögenswerte vereinheitlicht. Der Verstorbene kann das Recht seines Heimatlandes wählen. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in den Niederlanden können zum Beispiel festlegen, dass deutsches Erbrecht gilt.

Aber digitale Assets fallen weitgehend aus diesem Rahmen heraus. Die Verordnung wurde vor dem Cloud-Zeitalter konzipiert. Online-Konten, Krypto-Wallets und Cloud-Speicher sind darin nicht adressiert. Jede Plattform entscheidet selbst.

In den Niederlanden braucht man eine verklaring van erfrecht vom Notar. In Frankreich regelt ein notaire die succession. In Italien und Spanien gibt es vergleichbare notarielle Verfahren. Keine dieser Urkunden zwingt ein amerikanisches Unternehmen zu irgendetwas.

Die Konten, die niemand kannte

Das eigentlich schwierige Problem sind nicht die bekannten Konten. Es sind die Konten, von denen niemand weiß, dass sie existieren.

Die meisten Menschen haben Dutzende digitale Konten — manche aus zehn oder fünfzehn Jahren digitaler Geschichte. E-Mail-Adressen, die mit Diensten aus einem früheren Leben verknüpft sind. Krypto-Exchanges, die in einem Impuls 2021 eröffnet wurden. PayPal-Konten mit schlummerndem Guthaben. Cloud-Speicher voller Dateien, die nun keinen Eigentümer mehr haben.

Weiß niemand von diesen Konten, kommen sie nicht in den Nachlass. Sie werden nicht geschlossen. Abonnements laufen weiter. Guthaben verschwinden durch Gebühren. Krypto bleibt unerreichbar.

Was alles verändert hätte

Nach sechzehn Monaten sagte Thomas einen Satz, der sich eingebrannt hat: „Wenn er mir eine Liste hinterlassen hätte, wäre es in zwei Wochen erledigt gewesen."

Keine komplizierte rechtliche Konstruktion. Kein digitales Testament beim Notar. Einfach eine Liste.

Eine Liste der Konten, wo die Zugangsdaten zu finden sind, welche Assets bedeutsam sind, und ein Hinweis auf das Krypto-Wallet. Das wäre es gewesen.

Die Technologie, solche Informationen sicher zu hinterlegen, existiert. Verschlüsselt, privat, zugänglich nur für die richtigen Personen zum richtigen Zeitpunkt. Was den meisten Menschen fehlt, ist nicht die Lösung — sondern der Moment, sich hinzusetzen und es tatsächlich zu tun.

Jede Woche ohne Vorsorge macht es komplizierter. Konten vermehren sich. Abonnements stapeln sich. Krypto bewegt sich. Passwörter ändern sich.

Die rechtlichen und technischen Hürden sind real — aber sie sind überwindbar, wenn eine Karte existiert. Ohne Karte kann selbst ein gewissenhafter Testamentsvollstrecker anderthalb Jahre an einem einzigen Nachlass arbeiten.


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